Amazon befindet sich in einem Rechtsstreit mit der US-amerikanischen Consumer Product Safety Commission (CPSC) über seine Verantwortung für den Rückruf gefährlicher Produkte, die auf seinem Marktplatz verkauft werden. Der E-Commerce-Riese argumentiert, dass er nicht für den Rückruf von Artikeln verantwortlich sei, die von Drittanbietern verkauft werden, da er lediglich als Logistikanbieter und nicht als Händler agiere.

Der Rechtsstreit

In einer in der vergangenen Woche eingereichten Klage wirft Amazon der CPSC vor, ihre Befugnisse zu überschreiten, indem sie das Unternehmen als Händler gemäß den Verbraucherschutzgesetzen einstuft. Diese Einstufung würde Amazon laut eigener Aussage unrechtmäßig die Verantwortung für Rückrufe von Produkten auferlegen, die es weder herstellt noch besitzt oder direkt verkauft. Stattdessen argumentiert Amazon, dass es lediglich Transaktionen zwischen unabhängigen Verkäufern und Kunden erleichtert und daher nicht direkt für Rückrufe verantwortlich gemacht werden kann.

Der Streit geht auf eine Klage der CPSC aus dem Jahr 2021 zurück, in der Amazon vorgeworfen wurde, es habe es versäumt, Tausende gefährlicher Produkte ordnungsgemäß zurückzurufen, darunter leicht entflammbare Kinderpyjamas und fehlerhafte Kohlenmonoxidmelder. Obwohl Amazon die betroffenen Produkte entfernt und Käufer benachrichtigt hatte, behauptete die CPSC, das Unternehmen habe „die Schwere der Gefahr heruntergespielt“. Die Kommission bestätigte später eine Entscheidung eines Verwaltungsrichters, der Amazon als Händler einstufte, wodurch es gesetzlich verpflichtet wäre, Rückrufe durchzuführen.

Amazons Gegenargumente

Amazon beharrt darauf, dass es als Drittanbieter-Logistikdienstleister keine direkte Verantwortung für Rückrufe trage. Das Unternehmen argumentiert, dass die Entscheidung der CPSC rechtlich fehlerhaft sei und behauptet, dass die Struktur der Behörde verfassungswidrig sei, da sie es den Kommissaren erlaube, in Rückrufverfahren gleichzeitig als Richter, Geschworene und Ankläger zu agieren.

Trotz seines juristischen Widerstands hat Amazon einige Schritte unternommen, um Produktsicherheitsbedenken anzugehen. Im Jahr 2023 startete das Unternehmen eine spezielle Produkt-Rückrufseite auf seiner Website, die Kunden Informationen zu betroffenen Produkten sowie Anweisungen für Rückrufe bietet. Die Klage von Amazon zeigt jedoch, dass das Unternehmen weiterhin der Ansicht ist, dass die Durchsetzung von Rückrufen nicht seine Aufgabe sei.

Verbraucherschützer üben Kritik

Verbraucherschützer, darunter William Wallace, Direktor für Sicherheitsfragen bei Consumer Reports, widersprechen Amazons Haltung. Wallace erklärte: „Das Gesetz ist klar: Amazon ist in diesem Fall ein ‚Händler‘ und muss einen Rückruf durchführen. Es ist absurd zu behaupten, dass ein Unternehmen von vernünftigen Vorschriften befreit sein sollte, nur weil es einen Marktplatz online betreibt. Diese Vorschriften helfen, gefährliche Produkte aus den Haushalten der Verbraucher zu entfernen und deren Weiterverkauf zu verhindern.“

Dieser Rechtsstreit könnte erhebliche Auswirkungen auf Online-Marktplätze und die allgemeine Regulierungslandschaft des E-Commerce haben. Sollte Amazon gewinnen, könnte dies die Befugnisse der CPSC über ähnliche Plattformen einschränken und die Verantwortung für Produkt-Rückrufe vollständig auf Drittanbieter verlagern. Sollte jedoch die Position der CPSC bestätigt werden, könnten Amazon und andere große Online-Händler strengeren Sicherheitsstandards unterliegen, was den Verbraucherschutz verbessern würde.

Amazons Klage gegen die CPSC wirft eine zentrale Frage zur Verantwortlichkeit im digitalen Handel auf. Der Ausgang des Verfahrens wird voraussichtlich maßgeblich beeinflussen, wie Online-Händler und Aufsichtsbehörden künftig mit Produktsicherheitsproblemen umgehen. Bis dahin bleibt für Verbraucher unklar, wer letztendlich dafür verantwortlich ist, dass gefährliche Produkte ordnungsgemäß zurückgerufen und aus dem Verkehr gezogen werden.