Der Schritt ist ein schwerer Schlag für den US-Technologieriesen.

Die britische Wettbewerbsbehörde hat die Übernahme des Videospielverlags Activision Blizzard durch Microsoft abgelehnt.

Dies ist ein schwerer Schlag für den US-Tech-Giganten, der versucht, die Behörden davon zu überzeugen, dass das Geschäft dem Wettbewerb zugute kommt. Microsoft erklärte, es plane, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Competition and Markets Authority) sprach sich gegen den Deal aus, da er wettbewerbsrechtliche Bedenken auf dem aufstrebenden Cloud-Gaming-Markt aufwirft.

Microsoft könnte die Spiele von Activision exklusiv für seine Cloud-Gaming-Plattform Xbox Game Pass anbieten und damit den Vertrieb für andere wichtige Akteure in diesem Bereich unterbinden, so die Behörde.

Cloud-Gaming ist eine Technologie, die es Spielern ermöglicht, über entfernte Server auf Spiele zuzugreifen, ähnlich wie beim Ansehen von Filmen auf Netflix. Diese Technologie steckt noch in den Kinderschuhen, aber Microsoft setzt viel darauf, dass sie sich zu einer gängigen Form des Spielens entwickelt.

Das große Angebot

Microsoft kündigte seine Absicht an, Activision Blizzard im Januar 2022 für 69 Milliarden Dollar zu übernehmen – eine der größten Übernahmen, die die Videospielbranche bisher gesehen hat.

Führungskräfte des in Redmond, Washington, ansässigen Tech-Giganten sind der Meinung, dass die Übernahme seine Bemühungen im Spielesektor verstärken und sein Inhaltsangebot um lukrative Franchises wie Call of Duty und Candy Crush Saga erweitern würde.

Einige Konkurrenten von Microsoft haben das Geschäft jedoch in Frage gestellt, da sie befürchten, dass Microsoft dadurch den 200 Milliarden Dollar schweren Spielemarkt in den Würgegriff nehmen könnte. Besonders besorgniserregend war die Aussicht, dass Microsoft den Zugang zum Vertrieb von Activisions beliebter Call of Duty-Reihe für bestimmte Plattformen blockieren könnte.

Sonys Besorgnis

Sony äußerte sich insbesondere besorgt über die Übernahme von Activision durch Microsoft. Der japanische Spielegigant befürchtet, dass Microsoft Call of Duty auf lange Sicht exklusiv für Xbox-Konsolen anbieten könnte.

Microsoft hat versucht, diese Bedenken zu zerstreuen, indem es Sony, Nintendo, Nvidia und anderen Unternehmen 10-Jahres-Verträge angeboten hat, um Call of Duty weiterhin auf ihre jeweiligen Spieleplattformen zu bringen.

Microsoft argumentiert, dass es finanziell nicht vorteilhaft wäre, … Call of Duty der PlayStation, Nintendo und anderen Konkurrenten vorzuenthalten, wenn man die Lizenzeinnahmen bedenkt, die man durch die Verfügbarkeit des Spiels auf deren Plattformen erzielt.

Brad Smith, Präsident von Microsoft, sagte letzten Monat gegenüber CNBC, dass das Unternehmen Sony dasselbe Angebot macht wie Nintendo – Call of Duty auf der PlayStation zur gleichen Zeit wie auf der Xbox und mit den gleichen Funktionen verfügbar zu machen. Sony lehnt die Vereinbarung nach wie vor ab.

Die anderen Regulierungsbehörden

Die britische Regulierungsbehörde hatte Bedenken geäußert, dass Microsoft mit seinem Abonnementdienst Xbox Game Pass, der neben anderen Vorteilen auch Cloud-Gaming bietet, den Wettbewerb auf dem entstehenden Cloud-Gaming-Markt behindern könnte. Microsoft hat zugesagt, neue Versionen von Call of Duty am ersten Tag der Veröffentlichung in den Xbox Game Pass aufzunehmen.

Cloud-Gaming, d. h. die Möglichkeit, über PC oder mobile Geräte über das Internet auf Spiele zuzugreifen, steckt noch in den Kinderschuhen und erfordert eine starke Breitbandverbindung, um gut zu funktionieren. Nach Angaben des Netzwerkforschungsunternehmens Sandvine wird Cloud-Gaming bis 2022 weniger als 1 % des weltweiten Internetverkehrs ausmachen.

Doch selbst mit dem Segen der britischen Aufsichtsbehörde muss Microsoft andere Aufsichtsbehörden davon überzeugen, den Zusammenschluss nicht zu blockieren. Die EU prüft noch immer, ob der Zusammenschluss dem Wettbewerb schadet, während die US-amerikanische Federal Trade Commission eine Klage eingereicht hat, um den Zusammenschluss aus kartellrechtlichen Gründen zu verhindern.